AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Marketing & Mediendesign - Nadine Jorde
Stand: 15. Juni 2012



I Allgemeine Grundsätze

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) sind die Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Nadine Jorde (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) und dem Auftraggeber. Sie dienen dem Sinn und Zweck, die Rechte und Pflichten soweit sie über zwingendes Recht hinausgehen, sowohl für die Auftragnehmerin als auch für den Auftraggeber festzulegen. Es werden damit im Geschäftsverkehr einvernehmliche und klare Auftragsverhältnisse zum Zwecke einer erfolgsorientierten Zusammenarbeit geschaffen.

 
II Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber (Geschäftsbeziehung) ausschließlich. Die AGB gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB ist nur dann gültig, wenn sie durch die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch seitens der Auftragnehmerin, selbst im Falle der vorbehaltlosen Leistung/Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.

Gegenstand der AGB ist der Vertrag über die Tätigkeit der Auftragnehmerin, welche Dienstleistungen und/oder Werkleistungen beinhaltet. Die Art der Dienstleistungen und Gewerke im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung (i.d.R.Angebot) definiert.

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser vertraglich vereinbarten AGB. Dies gilt selbst dann, wenn diese AGB bei späteren Dienstleistungsverträgen und/oder Werkverträgen zwischen den Vertragsparteien nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.

III Angebot

Die in einem Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden separat berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorgabe verlangt werden. Die Angebote der Auftragnehmerin gelten 2 Wochen ab Ausstellungsdatum.

An Angebotsunterlagen (Konzepte, Entwürfe, Kalkulationen, Skizzen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen) behält sich die Auftragnehmerin Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.


IV Allgemeine Leistungsbedingungen

Eine erste allgemeine Besprechung ist für den Auftraggeber kostenlos, sofern diese am Sitz der Auftragnehmerin stattfindet und kein detailliertes Programm zum Gegenstand hat. Wenn die Besprechung nicht am Sitz der Auftragnehmerin stattfindet, werden dem Auftraggeber Reisespesen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird dem Auftraggeber der effektive Zeitaufwand in Rechnung gestellt, wenn die Besprechung eine umfassende Beratung beinhaltet. Umfassend ist die Beratung dann, wenn ihr Anteil an der Besprechung mindestens 1 Stunde beträgt.

Im Übrigen gilt, dass, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sämtliche Leistungen, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, kostenpflichtig sind. Insbesondere ist die mit Beratung, Präsentationen oder Entwurfsarbeiten beauftragte Auftragnehmerin angemessen zu honorieren. Die Auftragnehmerin arbeitet in keinem Falle unverbindlich und kostenlos. Der Honoraranspruch bleibt auch für den Fall der Nichtverwendung einer Konzeption oder Nichtdurchführung von Maßnahmen bestehen. Vorentwürfe bleiben Eigentum der Auftragnehmerin und sind auf Wunsch von dem Auftraggeber herauszugeben. Sofern die Honorierung der Auftragnehmerin nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gilt die jeweils gültige Berechnungsgrundlage der Auftragnehmerin als vereinbart.

Soweit die Auftragnehmerin ausnahmsweise entgeltfreie Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne dass der Auftraggeber Ansprüche jeglicher Art auf die bislang erbrachten Dienstleistungen und / oder Werkleistungen geltend machen kann. Minderungs-, Ersatz-, oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftragnehmerin für ihre erbrachten unentgeltlichen Leistungen sind ausgeschlossen.

Aufträge an die Auftragnehmerin werden erst durch einen vom Auftraggeber schriftlich erteilten Auftrag bzw. durch schriftliche Auftragsbestätigung von Seiten der Auftragnehmerin verbindlich. Mündliche oder fernmündliche Aufträge sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie nachträglich vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden und die Auftragnehmerin diese schriftliche Bestätigung auch tatsächlich erhalten hat. Eine Bestätigung per E-Mail gilt jeweils als ausreichend.

Es steht im Ermessen der Auftragnehmerin, bei der Erbringung von Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

Teilleistungen und/oder Teillieferungen sind zulässig. Jede Teilleistung und/oder Teillieferung gilt als selbstständige Leistung.

Besteht die Leistung der Auftragnehmerin in der Zusammenstellung von Daten und Informationen aus öffentlichen Quellen, insbesondere aus dem Internet, ist es auf Grund der Vielfalt der Daten und Informationen, insbesondere der in das Internet gestellten Daten und Informationen, nicht möglich, alle Daten auszuwerten. Bei der Zusammenstellung, Aufbereitung und Auswertung dieser Quellen werden diese nach dem Grad ihrer Maßgeblichkeit für den Auftrag sorgfältig ausgewählt und berücksichtigt. Ferner überprüft die Auftragnehmerin auch nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser fremden Inhalte. Eine Haftung für fremde Texte ist insofern ausgeschlossen. Die Zusammenstellung und Übermittlung der Daten und Informationen an den Auftraggeber erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht.

Wird die Auftragnehmerin mit Produktionsaufgaben beauftragt, so erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an den Endprodukten, nicht aber an den von der Auftragnehmerin zur Bearbeitung angelegten Dokumenten und elektronischen Dateien. Diese kann der Auftraggeber auf Wunsch kostenpflichtig gesondert erwerben.

Vereinbarte oder vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine werden grundsätzlich eingehalten. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung sind jedoch diese Zeitangaben nur unverbindlich. Wegen späterer Lieferungen sind ein Rücktritt von dem Auftrag und Schadensersatzansprüche für den Auftraggeber ausgeschlossen.

Bei Auflagenproduktionen gelten Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der gestellten Auflagen als ordnungsgemäße Erfüllung. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Proben, Muster und Korrekturausdrucke können in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Auflagenproduktion aufgrund technischer Voraussetzungen abweichen. Solche Abweichungen sind keine Mängel im Rechtssinne.
    


V Haftung

5.1 Sorgfaltspflicht & rechtliche Prüfung

Die Auftragnehmerin führt jeden Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus. Erkennbare Risiken werden dem Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich deshalb nur auf grobe Fahrlässigkeit.

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle zur sachgemäßen Durchführung erforderlichen Informationen und Materialien fristgerecht und frei Haus zur Verfügung. Entsprechende Kosten sind zu vergüten. Vorlagen oder Anlieferungen durch den Auftraggeber unterliegen keinerlei Prüfungspflicht durch die Auftragnehmerin.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyright-Verletzungen zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin nur solche Vorlagen zu übergeben, die frei von Rechten Dritter, insbesondere frei von Urheberrechten und Copyrights Dritter sind. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag oder diesen AGB die Verantwortung bzw. Haftung trägt, freizustellen. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf seinen Wunsch gehandelt hat. Die Kosten für eine eventuelle wettbewerbsrechtliche Prüfung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 
5.2 Verschulden Dritter

Die von der Auftragnehmerin im Namen des Auftraggebers beauftragten Dienstleister, Medien sowie weitere Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Für ihre Tätigkeit kann daher auch keinerlei Haftung übernommen werden.


5.3 Versand

Der Versand von Druckunterlagen, Datenträger oder sonstigen Leistungen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

5.4 Archivierung

Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin die für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Unterlagen (Manuskripte, digitale Datenträger etc.). Für deren Transport und Aufbewahrung wird von der Auftragnehmerin keine Haftung übernommen, es sei denn, die Auftragnehmerin trifft nachweisbar der Vorwurf grober Fahrlässigkeit.


 
VI. Zusammenarbeit

6.1 Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin nimmt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen wahr. Zur Optimierung dieses Wissens und der letztendlich daraus resultierenden Arbeit stellt der Auftraggeber alle im Sinne dieser Zusammenarbeit notwendigen Daten und Fakten zur vertraulichen Einsicht zur Verfügung.

6.2 Briefing/Entwurfsanforderung

Jedes Arbeitsergebnis ist abhängig von der Qaulität des Briefings. Wird das Briefing mündlich mitgeteilt, so wird eine schriftliche Zusammenfassung der Auftragnehmerin zur verbindlichen Unterlage.


6.3 Genehmigungen, Freigaben

Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für Wort und Bild. Er verpflichtet sich ferner, notwendige Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt wird und die Auftragnehmerin in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten, Qualitätseinbußen und Überstunden zu erbringen.

 
6.4 Belegexemplare

Von der vervielfältigten Arbeit erhält die Auftragnehmerin unaufgefordert und unentgeltlich Belegexemplare in ausreichender Stückzahl, mindestens jedoch zehn. Der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

VII Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche gestellten Entwürfe/Reinzeichnungen/Bilder/Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist zulässig. Die Auftragnehemrin hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.


Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Auftragnehmerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und deren Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes,egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, zumindest jedoch EUR 2.000 pro Entwurf und Einzelfall. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.
 


VIII Vergütung

8.1 Vergütung

Alle Vergütungen werden im Voraus vereinbart und schriftlich fixiert. In der vereinbarten Vergütung ist eine Autorenkorrektur enthalten. Alle zusätzlich anfallenden Autorenkorrekturen werden nach Aufwand berechnet.


8.2 Fremdleistungen

Kümmert sich die Auftragnehmerin um die Auftragsabwicklung mit Dritten, die ihr vom Auftraggeber zugetragen werden, wird hierfür ein Honorar von mind. 15 % auf den Nettopreis berechnet.

8.3 Änderungen/Abbruch

Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, werden der Auftragnehmerin alle anfallenden Kosten - insbesondere Material und Zeitaufwand - ersetzt. Darin sind auch eventuell ausfallende Provisionen und Honorare enthalten.  Zusätzlich stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.


8.4 Provisionen

Die Auftragnehmerin erhält die üblichen Verlagsprovisionen, wenn sie vom Auftraggeber mit der Anzeigenschaltung beauftragt wurde.

8.5 Mehrwertsteuer

Alle Leistungen der Auftragnehmerin und Fremdkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern sich der Kunde innerhalb der EU befindet.

Im weiteren Ausland wird die Mehrwertsteuer nach den jeweils gültigen Gesetzen erhoben.


8.6 Rechnungsstellung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach jedem Arbeitsschritt (Gestaltung, Satz, Redaktion, Textarbeiten, Lektorat, sowie hier nicht aufgeführten Positionen) Zwischenabrechnungen zu erstellen. Bei Mediaaufträgen zahlt der Auftraggeber den anfallenden Betrag im Voraus auf das Konto der Auftragnehmerin ein, so dass die Mittel spätestens bei Auftragserteilung dem Verlag zur Verfügung stehen. Die Auftragnehmerin wird die entsprechenden Beträge rechtzeitig vor Fälligkeit dem Auftraggeber in Rechnung stellen.


8.7 Zahlungsweise

Rechnungen für Entwurfsleistungen und Produktionsaufträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Vorauszahlungen werden die Skonti-Abzüge Dritter vergütet, welche die Auftragnehmerin aufgrund der Vorauszahlung erreicht hat. Skonti auf Honorare für die Auftragnehmerin werden nicht gewährt. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Auftragnehmerin ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.



IX Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Eschweiler.

Marketing & Mediendesign

Nadine Jorde

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